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Schonzeit für brütende Vögel beginnt am 1. März im Kreis Borken

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Die Schonzeit für brütende Vögel beginnt am 1. März im Kreis Borken. Hecken und Gebüsche werden dann zu geschützten Rückzugsorten für viele Tierarten. Wer jetzt schneidet oder rodet, verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz.

Schonzeit für brütende Vögel beginnt am 1. März

Kreis Borken. Mit dem Frühling startet die Brutzeit vieler heimischer Vogelarten. Hecken, Gebüsche und andere Gehölze dienen ihnen sowie weiteren Tieren als wichtige Brut-, Nahrungs- und Niststätte.

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Zum Schutz dieser Lebensstätten beginnt ab dem 1. März die sogenannte Schonzeit für brütende Vögel. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es in der Zeit bis zum 30. September nicht zulässig, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder vollständig zu entfernen.

Die Regelung gilt kreisweit und betrifft sowohl private Grundstücke als auch öffentliche Flächen.

Diese Arbeiten bleiben erlaubt

Trotz der Schonzeit für brütende Vögel sind bestimmte Maßnahmen weiterhin zulässig. Erlaubt bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte, die der Zuwachsbegrenzung oder der Gesunderhaltung von Bäumen dienen.

Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken ruft dabei zu besonderer Vorsicht auf. „Bitte prüfen Sie vorab, ob sich dort Nester befinden“, empfiehlt die Behörde.

Wer unsicher ist, sollte geplante Maßnahmen verschieben oder fachkundigen Rat einholen. Ziel der Schonzeit für brütende Vögel ist es, Jungtiere und brütende Altvögel nicht zu stören und ihre Lebensräume zu sichern.

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