Gegen einen evangelischen Pfarrer aus Schermbeck werden Vorwürfe geprüft. Staatliche Stellen und die Evangelische Kirche im Rheinland befassen sich mit dem Fall. Der Superintendent des Kirchenkreises Wesel, Thomas Brödenfeld, nimmt Stellung zum aktuellen Stand.
Prüfung durch Staat und Kirche läuft
Nach Angaben der Kirche gebe es gegen den Pfarrer Vorwürfe, die durch staatliche Stellen und durch die Evangelische Kirche im Rheinland geprüft würden. Während der Zeit der Prüfung nehme der Geistliche seinen Dienst grundsätzlich nicht wahr. Im Rahmen der erhobenen Vorwürfe und der nachfolgenden Prüfungen sei er Ende Dezember 2025 vom Dienst suspendiert worden.
Seit dem 1. Februar 2026 sei er durch das Landeskirchenamt zusätzlich auch aus seinem Dienst in der Pfarrstelle in Schermbeck entbunden worden, nicht entlassen oder in den Ruhestand versetzt. Die Kirchengemeinde könne die Pfarrstelle neu besetzen. Die staatlichen Stellen seien weiterhin mit der Prüfung der Vorwürfe befasst. Während dieser Zeit bleibe er im Pfarrdienstverhältnis zur Landeskirche, übe aber keine Dienste in der Landeskirche oder anderswo aus.
Keine Angaben zu Details – Hinweis auf Unschuldsvermutung
Thomas Brödenfeld, Superintendent des Kirchenkreises Wesel, erklärt wörtlich: „Wir bitten um Verständnis, dass uns, zum Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten und in Ansehung der auch in solchen Verfahren grundsätzlich geltenden Unschuldsvermutung, nähere Angaben nicht möglich sind. Weder die staatlichen Stellen noch wir als Kirche beteiligen uns an den derzeitigen Spekulationen. Zu keiner Zeit befand sich der Pfarrer in Untersuchungshaft, er befindet sich auch jetzt nicht in Untersuchungshaft.“
Gemeindeversammlung am 8. März in der Georgskirche
Zeitnah solle eine Gemeindeversammlung der Kirchengemeinde Schermbeck stattfinden, an der auch Superintendent Brödenfeld teilnehmen werde. Das Presbyterium lade dazu in geeigneter Form ein, unter anderem über Abkündigungen in den Gottesdiensten, die Homepage und eine Pressemitteilung.
Die Gemeindeversammlung finde am Sonntag, 8. März 2026, im Anschluss an den regulären Gottesdienst statt. Der Gottesdienst beginnt um 11 Uhr, die Gemeindeversammlung gegen 12.15 Uhr. Veranstaltungsort ist die Georgskirche in Schermbeck.
Vertretung geregelt – Pfarrstelle soll neu besetzt werden
Die Vakanzvertretung werde, wie üblich bei unbesetzten Pfarrstellen, durch den zuständigen Superintendenten geregelt. In diesem Fall übernehme Thomas Brödenfeld diese Aufgabe.
Bereits seit Sommer 2025 würden die wichtigsten pfarramtlichen Dienste in der Kirchengemeinde Schermbeck durch Pfarrerinnen und Pfarrer des Kirchenkreises Wesel wahrgenommen. Hintergrund sei die damalige Elternzeit gewesen. Diese Regelung gelte auch in der aktuellen Situation.
Alle Gottesdienste und Amtshandlungen wie Taufen, Trauungen und Beerdigungen sowie der Konfirmandenunterricht würden verlässlich angeboten und durchgeführt.
Das Presbyterium der Kirchengemeinde Schermbeck, der Kirchenkreis Wesel und die Landeskirche berieten derzeit über die Möglichkeiten einer Neubesetzung der Pfarrstelle. Diese Gespräche fänden unter Leitung von Thomas Brödenfeld in den kommenden Wochen statt und sollten zügig zu einer Entscheidung führen. Bei Einigkeit könne die Pfarrstelle ausgeschrieben werden. Über das Ergebnis der Beratungen werde gesondert informiert.
Abschließend erklärt Brödenfeld: „Mein Dank gilt hier allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden und dem Presbyterium der Kirchengemeinde Schermbeck. Außerdem den Kolleginnen und Kollegen im Kirchenkreis Wesel. Das ist keine einfache Zeit und Situation für die Kirchengemeinde. Dennoch wird die Arbeit für die Menschen in Schermbeck verlässlich weitergeführt.“



























