Nordrhein-Westfalen und Sachsen wollen illegale Finanzstrukturen stärker eindämmen und richten den Fokus auf Clankriminalität, Geldwäsche und andere Formen organisierter Kriminalität. Mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag setzen beide Länder im Bundesrat auf neue gesetzliche Grundlagen, um Vermögenswerte unklarer Herkunft schneller sichern und einziehen zu können.
Neuer Anstoß für strengere Regeln
Am Dienstag, 9. Dezember 2025, beschloss das nordrhein-westfälische Kabinett den Antrag, der eine wirksamere Einziehung unklarer Vermögenswerte im Kampf gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Organisierte Kriminalität, Clankriminalität und Steuerhinterziehung ermöglichen soll. Die Länder regen an, die Ermittlungs-, Sicherungs- und Einziehungskompetenzen der Behörden auszuweiten. Zudem solle geprüft werden, ob eine Beweislastumkehr rechtlich umsetzbar ist.
Aussagen zum Reformbedarf
Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk erläutert: „Wenn unsere Steuerfahnder aktuell kriminelle Clan-Mitglieder überprüfen, die offiziell keinerlei Einnahmen haben, aber Sportwagen fahren und in einer Villa leben, ziehen unsere Behörden de facto den Kürzeren. Denn sie müssten zweifelsfrei nachweisen, dass für die Vermögenswerte mit Geld aus Straftaten bezahlt wurde. Mit der Regelung, die wir anstoßen, drehen wir diese Beweislast um: Ein Verdächtiger muss uns darlegen, wie er ohne Job legal an seine Reichtümer gekommen sein will.“
Auch Innenminister Herbert Reul betont die Bedeutung schärferer Instrumente: „Ob bei Organisierter Kriminalität, Clankriminalität oder Terrorismusfinanzierung: Wer mit schmutzigem Geld arbeitet, muss es verlieren. Die Einziehung illegaler Vermögen ist der Schlüssel, um Kriminellen das Handwerk zu legen. Damit stoppen wir den Geldfluss, der ihre illegalen Geschäfte am Leben hält.“
Fokus auf das Hawala-Banking
Nordrhein-Westfalen setzt sich zudem dafür ein, eine Gesetzeslücke beim Hawala-Banking zu schließen. Das informelle Zahlungssystem wird nach Angaben des Justizministeriums regelmäßig zum Transfer nicht nachvollziehbarer Gelder genutzt und spielt bei Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Steuerhinterziehung eine Rolle.
Justizminister Dr. Benjamin Limbach führt aus: „Bislang müssen Täter, die illegales Hawala-Banking betreiben, faktisch nur die Einziehung ihrer Provisionen fürchten. Die Gelder, die in dieses inoffizielle Zahlungssystem eingezahlt und darüber transferiert werden, verbleiben dagegen bei ihnen. Solange in dieser Schattenwirtschaft nicht auch der Verlust der eingezahlten Gelder droht, setzt unser Recht falsche Anreize.“
Erweiterte Sanktionen bei Steuerhinterziehung
Der Antrag sieht vor, die bisherige Beschränkung des besonders schweren Falls der Steuerhinterziehung auf Umsatz- und Verbrauchssteuern aufzuheben. Künftig solle jede bandenmäßige Form der Steuerhinterziehung, auch bei Einkommen- oder Körperschaftsteuer, als besonders schwerer Fall eingestuft werden können.



























