Wie geht es für die katholischen Kitas weiter? Das Bistum Münster plant eine neue Trägerstruktur für seine katholischen Kindertageseinrichtungen. Ab August 2027 sollen die bislang pfarreigebundenen Kitas in drei gemeinnützige Gesellschaften übergehen. Das Bistum informierte Verantwortliche aus Pfarreien und Einrichtungen über Ziele, Gründe und Auswirkungen dieses Trägerwechsels.
Einordnung und Hintergrund zum geplanten Trägerwechsel
Die 664 katholischen Kindertageseinrichtungen im Bistum Münster liegen derzeit in der Verantwortung der Kirchengemeinden. Mit der vorgesehenen Reform soll sich dies ändern. Vorgesehen ist die Gründung von drei gGmbHs.
Eine soll den Niederrhein abdecken, eine weitere die Kreise Borken, Coesfeld und Recklinghausen und eine dritte die Stadt Münster sowie die Kreise Steinfurt und Warendorf. Ziel sei es eine einheitlichere Steuerung und eine verlässliche organisatorische Basis.
Im November stellte das Bistum das Vorhaben bei sieben regionalen Veranstaltungen vor. Teilgenommen hatten haupt- und ehrenamtlich Verantwortliche aus Pfarreien, Kindertageseinrichtungen und Zentralrendanturen.
Gründe für die neue Struktur
Dr. Klaus Winterkamp, Ständiger Vertreter des Diözesanadministrators, erklärte, warum der Wechsel notwendig sei. Im Kinderbildungsgesetz in NRW gebe es eine strukturelle Unterfinanzierung. Winterkamp betonte, man wolle „möglichst viele katholische Kindertageseinrichtungen im Bistum Münster als Lebensorte des Glaubens sowie als Bildungseinrichtungen für Kinder und Familien erhalten“. Eine gemeinsame strategische Steuerung und einheitliche Abläufe sollen künftig die Qualität sichern und wirtschaftliche Risiken begrenzen.
Sinkende Zahlen bei Kinder unter sechs Jahre
Nach Angaben des Bistums sinkt die Zahl der Kinder unter sechs Jahren an vielen Orten bereits. Zudem seien die rechtlichen Anforderungen und Erwartungen an die Träger deutlich gestiegen. Viele ehrenamtliche Kirchenvorstände kämen dabei an ihre Grenzen. Auch dem Personalmangel könne ein größerer Träger besser begegnen. Winterkamp und Gisela Niehues, Leiterin des Sachgebiets Tageseinrichtungen für Kinder in der Bischöflichen Verwaltung, betonten, dass die pastorale Verantwortung bei den Pfarreien bleibe. „Die katholischen Kitas bleiben lebendige Orte des Glaubens in den Pfarreien“, erklärten sie. Das Modell der Kita-Verbünde bleibe bestehen.
Weg zur Gründung der gGmbHs
Über den Ablauf informierten Jutta Loke und Günter Eilers, die das Veränderungsprogramm als externe Berater begleiten, gemeinsam mit Dr. Laurenz Wilken und Florian Heuermann aus der Bistumsverwaltung. Vorgesehen seien Überleitungs- und Nutzungsverträge für die Immobilien. Die Mitarbeitenden würden im Rahmen eines Betriebsübergangs mit Besitzstandswahrung in die gGmbH wechseln. In den Gesellschafterversammlungen sollen künftig das Bistum und die Kirchengemeinden vertreten sein. Das Bistum werde 51 Prozent der Anteile halten, die Kirchengemeinden 49 Prozent. Damit übernehme das Bistum das Haftungsrisiko.
Die Kirchengemeinden sollen dem Trägerwechsel einzeln zustimmen. Dies ist ab Mai kommenden Jahres geplant, wenn alle Vertragsunterlagen vorliegen. Zum Jahresbeginn 2027 sollen die gGmbHs gegründet werden. Ab August 2027 sollen die Einrichtungen übergehen.
Fragen aus der Praxis
In den Veranstaltungen erkundigten sich die Teilnehmenden insbesondere nach dem Betriebsübergang, nach Folgen für die Mitarbeitenden und nach Haftungsfragen. Wichtig sei vielen die pastorale Anbindung der Kitas an die Pfarreien. Vertreter der Pfarreien und des Bistums stimmten überein, dass die Einrichtungen vor Ort weiterhin als „unsere Kita“ wahrgenommen werden sollen. Das Bistum kündigte an, über den Fortgang des Projekts regelmäßig zu informieren.
Finanzrahmen und weitere Informationen
Für das kommende Haushaltsjahr sind im Haushaltsplan des Bistums Münster 39,5 Millionen Euro für die Kindertageseinrichtungen vorgesehen. Derzeit arbeiten dort rund 10.000 Erzieherinnen und Erzieher sowie etwa 800 hauswirtschaftliche Mitarbeitende.
Informationen zu den Veränderungsprozessen und zum Trägerwechsel sind unter www.bistum-muenster.de/veraenderungsprozesse abrufbar.



























