Im nächsten Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Raesfeld, der am 28. Oktober 2024 stattfindet, werden drei Anträge auf Baumfällungen besprochen. Entscheidung im Ausschuss steht aus.
Im Fokus stehen dabei kontroverse Fälle, bei denen es um die Erhaltung oder Beseitigung von Bäumen geht, die teils als störend oder gar gefährlich angesehen werden. Doch die Verwaltung und der Arbeitskreis Grünflächen sprechen sich hauptsächlich für den Erhalt der betroffenen Bäume aus.

Antrag auf Fällung einer amerikanischen Roteiche im Lukasweg 26
Die Eigentümer der Grundstücke Lukasweg 14 und Lukasweg 24/a haben einen Antrag gestellt, die große Amerikanische Roteiche auf dem Nachbargrundstück Lukasweg 26 zu fällen. In der Begründung heißt es. dass der Baum so groß geworden sei, dass er ihre Freiflächen stark verschattete und bei heftigem Wind Äste herunterfiel, die Schäden verursachten. Laut dem Bauamtsleiter Bernd Roters sei „auf einem Foto zu erkennen, dass ein Ast bereits das Dach eines Nachbarn beschädigt hat.“

Der Baum unterliegt der Baumschutzsatzung der Gemeinde und befindet sich nach Begutachtung in einem gesunden Zustand. Der Arbeitskreis Grünflächen hat daher empfohlen, den Baum zu erhalten, betonte jedoch, dass eine nachbarrechtliche Prüfung notwendig sei. Diese wurden zwischenzeitlich durchgeführt. Ob dem Antrag stattgegeben wird, bleibt offen – die endgültige Entscheidung wird im Ausschuss getroffen.
Antrag auf Baumfällung am Heideweg 56
Ein weiterer Antrag betrifft einen Baum auf der angrenzenden Grünfläche am Heideweg 56. Der dortige Eigentümer möchte den Baum fällen lassen, da seiner Meinung nach durch herabfallende Blätter die Dachrinne verstopft und den Vorgarten verschmutzt werde. Zudem sei die Vitalität des Baumes nicht mehr gegeben, was zu einer Gefährdung durch herabstürzende Äste führen könnte. Der Eigentümer habe sich bereit erklärt, den entnommenen Baum durch einen spitzkronigen Baum zu ersetzen.

Nach Begutachtung des Baumes stellte der Arbeitskreis jedoch fest, dass sich der Baum in einem guten Zustand befindet. Bernd Roters erklärte hierzu: „Die Baumschutzsatzung schützt den Baum, und die Gefahr durch herabfallende Äste wurde nicht bestätigt.“ Der Arbeitskreis Grünflächen empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen.
Antrag auf Fällung eines Baumes Upen Plass in Erle
Im dritten Antrag geht es um einen Baum am Upen Plass, der neben dem Grundstück an der Schermbecker Straße 4 steht. Der Antragsteller argumentierte, dass der Baum sehr groß werden würde und er in der Nähe bereits einen Baum gepflanzt habe. Obwohl dieser Baum nicht durch die Baumschutzsatzung geschützt ist, befindet er sich in einem gesunden Zustand. Auch hier empfiehlt der Arbeitskreis Grünflächen, den Baum zu erhalten.

Entscheidende Sitzung am 28. Oktober
Die endgültige Entscheidung über diese drei Anträge wird in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 28. Oktober getroffen. Die bisherigen Empfehlungen des Arbeitskreises Grünflächen sprechen sich jedoch klar für den Erhalt der Bäume aus. Es bleibt abzuwarten, ob die Anträge auf Fällungen abgelehnt werden oder ob einzelne Fälle nochmals intensiver geprüft werden.



























