Wieviel Windkraft verträgt die Gemeinde Raesfeld? Diese Frage stellt sich aktuell, nachdem der Planungsausschuss den Bau und Betrieb von zwei weiteren Windkraftanlagen einstimmig abgelehnt hat. In unmittelbarer Nähe stehen bereits zwei Windräder, und das Projekt stößt sowohl wegen der fehlenden Einbeziehung der Anwohner als auch aufgrund rechtlicher und ökologischer Bedenken auf Kritik.
Der Planungsausschuss der Gemeinde hat das Einvernehmen zum Bau und Betrieb von zwei Windkraftanlagen am Erler Bruch (Gemeindegrenze Erle/Rhade/Heiden) am Montag einstimmig abgelehnt, die von der Windenergie Erler Bruch GmbH & Co. KG beantragt wurden. Ein zentraler Ablehnungsgrund ist die Tatsache, dass bereits zwei Windräder in unmittelbarer Nähe, und weniger als 50 Meter entfernt von einer Hausbebauung, stehen. Die Fraktionen äußerten deutliche Kritik an dem Vorhaben.
Komplexe rechtliche Rahmenbedingungen
Daniel Knufmann, Vertreter der Verwaltung, wies darauf hin, dass die Gesellschaft bereits im vergangenen Jahr einen Vorbescheidsantrag gestellt hatte, der abgelehnt worden sei. Diesmal steht eine endgültige Genehmigung zur Entscheidung. Hintergrund sei ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, das eine frühere Regel zur Bewertung solcher Projekte für unzulässig erklärt hatte. Das Land habe daraufhin neue gesetzliche Vorgaben erlassen, letztlich handle es sich jedoch um Einzelfallentscheidungen
Henry Tünte, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen, sprach von einer „komplexen Materie“, da Windenergie-Anlagen im Außenbereich als privilegiert gelten. Nachdem das Einvernehmen der Gemeinde im ersten Antrag durch übergeordnete Behörden ersetzt worden war, forderte Tünte diesmal eine differenzierte Ablehnung, um Erfolg zu haben. Er betonte, dass „einige Räume natürlich bleiben sollten“ und wies darauf hin, dass in Raesfeld bereits „viele andere Anlagen“ in der Planung seien. Deshalb sprach er sich deutlich gegen den neuen Standorte aus.
Kritik an mangelnder Bürgerbeteiligung
Tünte kritisierte außerdem, dass die Bewohner nicht in das Projekt eingebunden seien und viele erst im Nachhinein davon erfahren hätten. Außerdem sei mit den bereits geplanten Windrädern die vom Land geforderte Stromerzeugung durch Windkraft für die Gemeinde erfüllt.
Bernhard Bölker, Fraktionsvorsitzender der CDU, zeigte sich verwundert über die häufigen Änderungen der Bezirksregierung zum Thema Windkraft. Diese neuen Regelungen seien so zahlreich, dass „selbst Fachleute nicht mehr durchblicken“. Seine Fraktion sei gegen das Vorhaben, da eines der Windräder nach ihrer Ansicht zu nah an einem Stallgebäude geplant sei. Auch er kritisierte, dass die Investoren die Bewohner nicht ausreichend informiert seien
Einstimmige Ablehnung und weitere
Helmut Hellenkamp schloss sich für die SPD-Fraktion dem klaren Nein zu den Windkraftanlagen an. Rupert Koller von der UWG erinnerte daran, dass die aktuelle Rechtslage das Planungsrecht der Gemeinde faktisch außer Kraft gesetzt habe. Er appellierte, die derzeit bestehende Möglichkeit zur Ablehnung zu nutzen.
Die Gemeinde plant in Abstimmung mit den Fraktionen, ein Gesuch an die Bezirksregierung auszurichten, um das Vorhaben voranzutreiben. Ob dieser Schritt vom Erfolg gekrönt sein werde, lasse sich jedoch nicht abschätzen.
Kriterien die Bezirksregierung Münster
Welche Kriterien die Bezirksregierung Münster und das Land NRW hierbei zu Grunde legen ist allerdings weiterhin unklar. Es handelt sich jedenfalls um Einzelfallentscheidungen auf Basis der jeweiligen Situation in den Gemeinden. Daher lassen sich die Erfolgsaussichten eines möglichen Rückstellungsgesuches nicht abschätzen.



























