Das Verwaltungsgericht Münster hat am 6. August 2024 den Eilanträgen von Lehrkräften aus Münster und Umgebung stattgegeben und ihre Abordnung an Grundschulen in Gelsenkirchen und Münster vorerst gestoppt.
Die Richter entschieden, dass die aufschiebende Wirkung der Klagen angeordnet wird.
Kritik am Auswahlverfahren der Schulen
In der vergangenen Woche hat das Verwaltungsgericht in zwei Fällen Lehrerabordnungen ins Ruhrgebiet gestoppt. Die Richter bemängelten insbesondere die Auswahlverfahren an den betroffenen Schulen. Durch diese Entscheidung können die betroffenen Lehrkräfte nach den Sommerferien weiterhin an ihren Stammschulen unterrichten.
Hintergrund: Abordnungen aus dienstlichen Gründen
Ein Dutzend Eilanträge von Lehrkräften aus Münster und Umgebung ging den Beschlüssen voraus. Die Bezirksregierung hatte die Abordnungen mit der Notwendigkeit begründet, Versorgungslücken an Grundschulen in Städten wie Gelsenkirchen, Bottrop und Recklinghausen zu schließen. Lehrkräfte von überbesetzten Gymnasien sollten für die Dauer der Abordnung einspringen.
Ziel: Faire Bildungschancen für alle
Laut Schulministerium NRW sei es eine der wichtigsten Aufgaben, in ganz Nordrhein-Westfalen für faire Bildungschancen zu sorgen. Dazu müssten in Zeiten des Lehrkräftemangels vorhandene Ressourcen gezielt eingesetzt werden. Das Instrument der zeitlich begrenzten Abordnung werde seit Jahren von den Bezirksregierungen genutzt, um Schulen mit besonders großem Personalbedarf zu unterstützen. Diese Maßnahme wurde insbesondere seit dem Handlungskonzept Unterrichtsversorgung 2022 verstärkt angewendet.
Gericht bestätigt Abordnungen im Grundsatz
Das Verwaltungsgericht Münster bestätigte grundsätzlich, dass Abordnungen aus dienstlichen Gründen zulässig seien, um die Unterrichtsversorgung zu sichern. Lehrkräfte bleiben dabei ihrer Stammschule zugeordnet, verrichten jedoch vorübergehend ihren Dienst an einer anderen Schule mit Bedarf.
Entscheidung als Einzelfallprüfung
Landesweit waren Anfang April 2024 knapp 9.300 Lehrkräfte von ihrer Stammschule abgeordnet. Die Entscheidung, ob eine Lehrkraft abgeordnet wird, wird stets als Einzelfallprüfung durch die Schulaufsicht und unter Beteiligung der Personalvertretungen getroffen. Lehrkräfte haben die Möglichkeit, diese Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen.
Abordnungen bleiben unverzichtbar
Das Schulministerium betont, dass Abordnungen auch in Zukunft notwendig bleiben, um faire Bildungschancen für alle Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Die Bezirksregierungen werden weiterhin klare Kriterien für Abordnungsentscheidungen anwenden, um sicherzustellen, dass diese Maßnahmen gerecht und wirksam sind. Die betroffenen Schulen begrüßen die Unterstützung durch abgeordnete Lehrkräfte und sind für deren Einsatz vor Ort dankbar.



























