In der Gemeinde Raesfeld ist es kürzlich zu mehreren Diebstählen und Zerstörungen von Wahlplakaten gekommen. Ein Problem, das die lokale Politik derzeit beschäftigt.
Der SPD-Ortsverein Raesfeld-Erle-Homer hat nach dem Diebstahl von insgesamt sechs Wahlplakaten in Erle an der Kirche nun offiziell Strafanzeige erstattet. Die Vorfälle waren bereits Thema in der letzten Ratssitzung, wo auch andere Ratsmitglieder die Situation beklagten.
Die Plakate der SPD, die erst zwei Wochen zuvor in Erle aufgehängt worden waren, sind nun Gegenstand einer Untersuchung durch den Staatsschutz in Münster.
Wie der Ortsvereinsvorsitzende Andreas Erzkamp heute gegenüber der Presse bestätigte, habe der Staatsschutz in Münster nach einem aktuellen Gespräch die Aufnahme aktiver Ermittlungen aufgenommen. Neben den bereits erwähnten sechs Plakaten wurden auch in Erle am Holten und in Raesfeld Wahlplakate der CDU und der Grünen entwendet.
Respektvolles Miteinander zwischen den Raesfelder Parteien
Erzkamp betonte, dass es bei den Diebstählen nicht nur um den materiellen, sondern vor allem um den ideellen Wert gehe. „Irgendwann muss man ein Stoppschild aufstellen“, sagte er mit Nachdruck. Er wies darauf hin, dass in Raesfeld normalerweise ein respektvolles Miteinander zwischen den Parteien herrsche, insbesondere was Wahlwerbung und Außendarstellung angehe. Die aktuellen Vorfälle, bei denen sich „irgendwelche Schergen“ nicht an diese ungeschriebenen Regeln hielten, könne er nicht hinnehmen, weshalb der SPD-Ortsverein nun Anzeige erstattet habe.
Hinweis
Die Zerstörung von Wahlplakaten ist in Deutschland strafbar. Es handelt sich um Sachbeschädigung nach § 303 Strafgesetzbuch (StGB). Wahlplakate gelten rechtlich als Eigentum der Parteien bzw. der Kandidaten, die sie aufgestellt haben. Das unerlaubte Beschädigen oder Zerstören solcher Plakate stellt eine Sachbeschädigung dar.
Demokratische Grundordnung
Dies dient auch dem Schutz der demokratischen Grundordnung, indem sichergestellt wird, dass alle Parteien ihre Meinung frei und ohne Angst vor Vandalismus äußern können. Die Täter können mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafen bestraft werden, je nach Ausmaß des Schadens und anderen Umständen der Tat.



























