Berlin/Kreis Steinfurt/Kreis Borken (pd). Als einzige Fraktion im Bundestag hat jetzt die SPD einen Gesetzentwurf eingebracht, die Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern zu verlängern, teilt die Horstmarer Bundestagsabgeordnete Ingrid Arndt-Brauer mit.
Nach geltendem Recht beträgt die Verjährungsfrist für Vergewaltigung zwanzig Jahre; sexueller Missbrauch von Kindern verjährt nach dem Strafgesetzbuch bislang bereits nach zehn Jahren, der sexuelle Missbrauch von minderjährigen Schutzbefohlenen sogar schon nach fünf Jahren. Zivilrechtliche Ansprüche von Opfern sexuellen Missbrauchs verjähren nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bislang regelmäßig in nur drei Jahren.
Mit dem Gesetzentwurf schlägt die SPD-Fraktion vor, die strafrechtliche Verjährungsfrist beim sexuellen Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen auf 20 Jahre und die zivilrechtliche Verjährungsfrist auf 30 Jahre zu erhöhen.
Die mittlerweile große Zahl bekannt gewordener Missbrauchsfälle der sechziger, siebziger und achtziger Jahre in kirchlichen, aber auch in nicht konfessionell gebundenen Einrichtungen belegt, dass in jungen Jahren missbrauchte Opfer massiv traumatisiert sein können, dass sie erst als Erwachsene nach Jahrzehnten in der Lage sind, ihr Schweigen zu brechen. Die strafrechtlichen wie die zivilrechtlichen Verjährungsfristen sind dann oftmals schon längst abgelaufen.
Hierzu die Abgeordnete: „Die Straftaten können dann nicht mehr verfolgt werden und die Opfer ihre Ansprüche nicht mehr geltend machen. Wir wollen diesen Opfern helfen und mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die straf- und zivilrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen verlängern.“



























