StartUmwelt und NaturWölfin GW954f darf weiterhin nicht entnommen werden

Wölfin GW954f darf weiterhin nicht entnommen werden

Veröffentlicht am

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am Mittwoch, 17. Januar 2024, entschieden und bekannt gegeben, dass die Wölfin GW954f weiterhin nicht entnommen werden darf.

(pd). Wölfin „Gloria“ darf weiterhin nicht abgeschossen werden Die Wölfin „Gloria“ darf weiterhin nicht abgeschossen werden. Das hat die 28. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf durch soeben ergangene Beschlüsse in drei Eilverfahren entschieden und damit den Anträgen von drei Naturschutzverbänden auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen gegen die Allgemeinverfügung des Kreises Wesel vom 20. Dezember 2023 zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verbot der Tötung einer streng geschützten Art stattgegeben.

Tötung von geschützten Tieren verboten

Die Kammer hat zur Begründung der Beschlüsse ausgeführt: Grundsätzlich ist die Tötung von Wölfen, die zu den besonders geschützten Tierarten gehören, nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von dem Verbot setzt voraus, dass durch den Wolf ein ernster landwirtschaftlicher Schaden droht und es keine zumutbaren Alternativen zur Tötung des Tieres gibt. Der Kreis Wesel hat nicht ausreichend schlüssig und nachvollziehbar dargelegt, dass die erteilte Ausnahmegenehmigung zur Abwendung solcher Schäden geboten ist.

Kein Schaden durch Wölfin Gloria zu erwarten

Noch im Juli 2023 ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) in einem Bericht an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) – wie zuvor die Kammer im Urteil vom 6. Mai 2021 – davon ausgegangen, dass auf Grund des Verhaltens der Wölfin „Gloria“ kein solcher Schaden zu erwarten sei.

Keine Verhaltensveränderung

Die Kammer kann auf Basis der vorliegenden Daten keine Verhaltensänderung der Wölfin erkennen, die eine von dieser Einschätzung abweichende Schadensprognose rechtfertigen könnte. Sie erschließt sich weder aus den dem Gericht vorliegenden Stellungnahmen des MUNV noch aus Äußerungen des LANUV. Dass die Wölfin empfohlenen Herdenschutz überwinden kann, ist keine neue Erkenntnis, sondern hat sich schon in früheren Jahren gezeigt. Diese Übergriffe stellen aber Ausnahmen dar. Jedenfalls nach den dem Gericht vorgelegten Unterlagen ist weiterhin anzunehmen, dass sich „Gloria“ nicht auf das Jagen von Weidetieren spezialisiert hat.

Den Antrag eines vierten Naturschutzverbandes hat die Kammer als unzulässig abgelehnt, da dieser seine erforderliche Anerkennung als Umwelt- und Naturschutzvereinigung nicht nachgewiesen hat. Gegen die Beschlüsse ist jeweils die Beschwerde bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.

LETZTE BEITRÄGE

Café Miteinander in Erle bringt alte und neue Nachbarn zusammen

Wer wohnt eigentlich noch alles in Erle? Beim ersten „Café Miteinander“ am Dienstag (20. Oktober) im Familienzentrum St. Silvester gab es Gelegenheit, genau das herauszufinden....

Auf vier Rollen durch die Herbstferien: Kinder testen ihre Skateboards in Raesfeld

Vier Rollen, ein selbst zusammengebautes Skateboard und jede Menge Bewegungsdrang: Am Dienstag wurde die Skaterampe am Jugendhaus Raesfeld zum Trainingsplatz für 17 Kinder und Jugendliche....

Mit dem Chor ins Fernsehen: ARD sucht Stimmen aus der Region

Ob Kirchenchor in Raesfeld, Kinderchor in Erle oder Gospelensemble aus der Umgebung: Chorgemeinschaften aus der Region können sich für die ARD-Aktion „Wir singen! Weihnachten in...

Duo „Klangwelten“ spielt im Preen’s Hoff in Erle

Stimme trifft auf Vibraphon: Das Duo „Klangwelten“ tritt am Freitag, 6. November 2026, um 19 Uhr im Preen’s Hoff in Erle auf. Der Kulturkreis Schloss...

Klick mich