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Gemeinde Raesfeld sucht Schöffinnen und Schöffen gesucht

Veröffentlicht am

Gemeinde Raesfeld sucht Personen für das Schöffen- und Jugendschöffenamt beim Amtsgericht Borken und Landgericht Münster/ Bewerbungsfrist 31.3.2023

Das Schöffenamt ist ein besonderes Ehrenamt. Schöffen entscheiden als unabhängige Richter auf Augenhöhe mit den Berufsrichtern in Strafsachen. Bei der Beurteilung der Schuld und der Festlegung des Strafmaßes in einem Strafprozess hat die Stimme der Schöffen das gleiche Gewicht wie die Stimme der hauptamtlichen Richterinnen und Richter. Als Vertreter der Öffentlichkeit bringen Schöffen ihr eigenes Urteilsvermögen in die geheime Beratung des Richterkollegiums ein und sorgen so für eine bürgernahe Justiz.

In diesem Jahr werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gewählt. Auch die Gemeinde Raesfeld sucht dafür interessierte Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind ein Schöffenamt beim Amtsgericht Borken, dem Landgericht Münster oder der auswärtigen Strafkammer des Landgerichts Münster in Bocholt zu übernehmen.

Die Bewerber/-innen müssen

  • ihren Wohnsitz in der Gemeinde Raesfeld haben
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • die deutsche Sprache gut beherrschen
  • am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein

Nicht für das Schöffenamt berufen werden sollen bzw. dürfen u.a.,

  • Personen die durch eine gerichtliche Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben
  • Personen gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge hat
  • Personen gegen die ein Insolvenzverfahren läuft bzw. deren Insolvenz festgestellt wurde
  • Personen, die justiznahe Berufe bekleiden (z.B. Rechts- und Staatsanwälte, Polizeibeamte)

Schöffinnen und Schöffen sollten vor allem über soziale Kompetenz und gute kommunikative Fähigkeiten verfügen. Sie sollten sachlich und unvoreingenommen urteilen können. Darüber hinaus sollten sie auch gesundheitlich in der Lage sein, an mehrstündigen Sitzungen teilzunehmen.

Aus allen Bewerbungen erstellt der Rat der Gemeinde Raesfeld eine Vorschlagsliste. Aus dieser Liste wählt dann der Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes die Schöffinnen und Schöffen.

Für das Jugendschöffengericht Borken und die Jugendstrafkammer des Landgerichts Münster werden ebenfalls interessierte Bürgerinnen und Bürger gesucht. Hier wird die Vorschlagsliste nicht vom Rat der Gemeinde Raesfeld, sondern vom Jugendhilfeausschuss des Kreises Borken aufgestellt.

Jugendschöffinnen bzw. Jugendschöffen sollen über die obengenannten Voraussetzungen hinaus erzieherisch befähigte und in der Jugenderziehung erfahrene Personen sein.

Bewerbungsformulare stehen unter www.raesfeld.de zur Verfügung.

Bewerbungen nimmt die Gemeinde bis zum 31. März 2023 entgegen.

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