Kommunale Familie im Kreis Borken ist sich einig:
Bei Hilfe im ortsübergreifenden Großschadensfall sollen zukünftig keine Personalkosten in Rechnung gestellt werden
Kreis Borken (pd). Das Schneechaos Ende 2005 und jüngst das Hochwasser zeigten, wie schnell sich Naturereignisse zu ortsübergreifenden „Großschadenslagen“ entwickeln können. Erfreulicherweise habe sich die kommunale Familie im Kreis Borken bei der Bekämpfung solcher Schadensfälle aber als außerordentlich solidarisch erwiesen, konstatiert Landrat Dr. Zwicker. So sei es beispielsweise Ende August eine Selbstverständlichkeit gewesen, dass Feuerwehrkräfte aus dem Südkreis ihre Kameraden im vom Starkregen besonders betroffenen nördlichen Teil des Kreisgebietes wirkungsvoll unterstützten. Für diesen Einsatz müssten die entsendenden Kommunen nun eigentlich die Personalkosten ihrer Kräfte der die Hilfe anfordernden Stadt oder Gemeinde in Rechnung stellen. [spoiler] Darauf soll zukünftig verzichtet werden. Auf diese besondere Form der Nachbarschaftshilfe verständigten sich jetzt laut Dr. Zwicker die Bürgermeister der kreisangehörigen Kommunen mit dem Kreis Borken, der die Einsätze im Großschadensfall koordiniert. Grund für diese Neuerung: Schließlich kann „morgen“ schon ein Großschadensereignis andere Kommunen im Kreisgebiet treffen, die dann ihrerseits wiederum auf Unterstützung angewiesen sind.
Das Feuerschutzhilfeleistungsgesetz des Landes sehe, so der Landrat, einen kostenfreien Personaleinsatz allerdings nur bei Brandeinsätzen vor. Dabei gelte zudem die Voraussetzung, dass die Kommunen über eine gemeinsame Grenze verfügen. Bei technischen Hilfeleistungen gebe es hingegen eine gesetzlich geregelte Kostenfreiheit nicht. Da ein Großschadensereignis aber nicht an kommunalen Grenzen Halt mache, können von dieser Absprache letztlich alle Städte und Gemeinden profitieren, freut sich Landrat Dr. Zwicker. Die genauen Einzelheiten dieser neuen Regelung werden nun ausgearbeitet. [/spoiler]



























