Als Ausgleich für den Ahornbaum müssen heimische Laubhecken und zwei neue Laubbäume gepflanzt werden
Die Entscheidung zur Fällung eines Ahornbaums an der Schermbecker Straße in Erle fiel im Bau- und Umweltausschuss nicht leicht: Mit sechs Zustimmungen, zwei Enthaltungen und zwei Gegenstimmen wurde sie schließlich beschlossen.
Als Kompensation für den gefällten Baum hat die Verwaltung die Pflanzung von zwei neuen heimischen Laubbäumen auf dem Grundstück festgelegt. Zusätzlich ist das Anlegen einer Hecke aus heimischen Gehölzen entlang der Schermbecker Straße und des Else-Cahn-Weges vorgesehen. „Diese Maßnahme soll auch der Errichtung eines käfigartigen Stahl-Kunststoff-Zauns entgegenwirken“, erläuterte Roters die Entscheidung.“

Eigentümer beantragt Fällung des Baumes
Auf dem derzeit mit Doppelhäusern bebauten Grundstück hat der Eigentümer am 20. Januar bei der Gemeinde die Fällung eines Baumes beantragt. Es handelt sich um einen Ahorn, der sich oberhalb des Erdreichs in zwei Stämme teilt und unmittelbar am Gehweg wächst.
Laut Verwaltung fällt der Baum aufgrund seiner Größe und seines Stammumfangs unter die gemeindliche Baumschutzsatzung und genießt somit Schutzstatus. Eine Fällung ohne Genehmigung der Gemeinde wäre demnach nicht zulässig. Trotzdem seien zukünftig negative Auswirkungen auf den Gehweg und damit verbundene Unfallgefahren nicht auszuschließen.
Bauamtsleiter Bernd Roters führte weiter aus: „Darüber hinaus ist der Standort des Baumes städtebaulich ungünstig. Er befindet sich in einem Bereich, der durch eine Bordsteinabsenkung als Grundstückszufahrt gekennzeichnet ist. Es handelt sich um einen Wildwuchs, der in dieser Lage problematisch ist.““
Petra Bosse



























