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34 neue Baugrundstücke in Raesfeld: Chancen für Wohnraum und Entwicklung

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Neue Entwicklungen im Baugebiet Stockbreede: Vergabeverfahren für Grundstücke im Bereich des Bebauungsplanes RA 34 (Dorstener Straße/Stockbreede) und Erweiterung Van-Gent-Straße.

In Raesfeld ergeben sich spannende Perspektiven für zukünftige Häuslebauer: Im Baugebiet Stockbreede sind Schottergärten und Stabmattenzäune mit Kunststoffgeflecht nicht zulässig. Diese Kriterien sind nur einige der Regelungen für die Vergabe von 34 Einzelheimgrundstücken. Die Entscheidungen wurden in der Sitzung des Hauptausschusses am Montag getroffen.

Solche, oder ähnliche Zäune sollen zukünftig in der Gemeinde in Neubaugebieten der Vergangenheit angehören. Foto: Petra Bosse

Einstimmiger Beschluss im Hauptausschuss

Am Montag hat sich der Hauptausschuss getroffen, um über das Vergabeverfahren der Grundstücke im Rahmen des Bebauungsplans RA 34 (Dorstener Straße/Stockbreede) sowie die Erweiterung an der Van-Gent-Straße zu beraten. Die Mitglieder des Ausschusses beschlossen einstimmig, das Verfahren durchzuführen. Insgesamt können somit 34 Grundstücke bebaut und neuen Besitzern zugewiesen werden. Die Vergabekriterien basieren, wie bereits berichtet, auf einem Punktesystem. Auch die bisherige Baulücke an der Van-Gent-Straße wird nun geschlossen und ist Teil des Vergabeprozesses, wie Kämmerer Thomas Greving erklärte.

Start der Vergabe vor den Sommerferien

„Noch vor den Sommerferien werden wir mit der Vergabe der Grundstücke beginnen“, so Bürgermeister Tesing. „Dann können wir nach den Sommerferien hoffentlich die Verträge abschließen und schauen, wer ein Grundstück bekommt und Ende des Jahres mit dem Bau beginnen“, fügte er hinzu.

Keine Schottergärten und Stabgitterzäune

Henry Tünte von den Grünen betonte, dass die Gemeinde im Rahmen des Vergabeverfahrens darauf achten solle, dass es keine Schottergärten und Stabgitterzäune geben wird. „Das brauchen wir nicht mehr festlegen. Die neue Verordnung ist Anfang des Jahres in NRW verschärft und festgelegt worden“, erwiderte Bürgermeister Tesing. Damit verwies er auf die Landesverordnung von 2018, die das Gestalten von Vorgärten regelt und das Errichten von grauen Schottergärten in Nordrhein-Westfalen verbietet.

Namensgebung der neuen Straße

Zum Abschluss der Sitzung wurde ebenfalls einstimmig der Name der neuen Straße beschlossen. Die neue Straße wird nicht „Levi Schwarz Straße“ heißen, wie ursprünglich vom Heimatverein Raesfeld empfohlen, sondern „Levi Schwarz Weg“. Der Vorschlag kam von Bernhard Bölker, dem Fraktionsvorsitzenden der CDU. „Das hört sich einfach besser an und lässt sich besser aussprechen“, sagte Bölker. Sein Vorschlag wurde ebenfalls einstimmig angenommen.

Mehr zu den Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken zur Eigennutzung in Raesfeld hier: Richtlinien Vergabe

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